2026 finden die nächsten Betriebsratswahlen statt. Schon bald starten die Vorbereitungen. Damit die Wahlen reibungslos ablaufen, braucht es engagierte Wahlvorstände. Menschen wie dich!
Im eigenen Betrieb alle Entscheidungen allein treffen? Das geht nur am Anfang. Sobald Beschäftigte dazukommen, muss Mitbestimmung her. Genau dafür gibt es Betriebsräte: Sie sorgen dafür, dass die wichtigsten Arbeitsbedingungen gemeinsam gestaltet werden.
Wahlvorstände machen diese Mitbestimmung und die Durchführung demokratischer Wahlen möglich. Nur sie können gültige Betriebsratswahlen organisieren - und sind auch für die Gründung eines Betriebsrats nötig.
Ja, auf den ersten Blick sehen Wahlvorschriften kompliziert aus. Aber: Sie sorgen dafür, dass wirklich alle fair wählen können. Ihr als Wahlvorstand stellt sicher, dass die Wahl unabhängig vom Arbeitgeber und gerecht abläuft. Das ist nicht nur wichtig – es ist spannend, sinnvoll und gesetzlich geschützt.
Ein Wahlvorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern plus Ersatzmitgliedern.
Es gibt nur eine einzige Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Wahlvorstand: Du bist wahlberechtigte*r Arbeitnehmer*in deines Betriebs. Mehr braucht es nicht – Vorkenntnisse vermitteln wir dir in unseren Seminaren.
Gibt es bei dir bereits einen Betriebsrat? Dann bestellt er den Wahlvorstand – spätestens Anfang März 2025.
Gibt es noch keinen Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat? Dann wählt die Belegschaft den Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung.
Innerhalb des Wahlvorstandes gibt es einen Vorsitz. Dieser ist dafür verantwortlich, das Gremium zu Sitzungen einzuladen, die Arbeit des Gremiums zu leiten und es nach außen hin zu vertreten. Seine Entscheidungen trifft der Wahlvorstand – ähnlich wie der Betriebsrat – gemeinsam durch Abstimmung von Beschlüssen.
Der Wahlvorstand bereitet die Wahlen vor, leitet sie ein, führt sie durch und verkündet das Wahlergebnis. Hier ein kleiner Einblick in die Fragen, auf die der Wahlvorstand Antworten finden muss:
Ganz schön viele Fragen? Kein Problem: In unseren Schulungen gehen wir alles gemeinsam durch – Schritt für Schritt, mit echten Beispielen aus der Praxis.
Ihr seid nicht allein: Auch nach der Schulung unterstützen wir euch telefonisch!
Am Anfang wirkt alles neu. Aber du wirst sehen: Die Wahlvorschriften sind logisch, durchdacht – und schützen die Mitbestimmung im Betrieb.
Vorkenntnisse brauchst du keine. Wer Wahlvorstand wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungsteilnahme. Nutze dafür unsere Briefmuster für die Teilnahme an BR-Wahlvorstandsschulungen!
Stelle deine Fragen an unsere Bildungsreferentin Altun Jenner:
Tel.: 040 606706-13
Email: altun.jenner@dgb-bildungswerk.de
oder melde dich online für ein Wahlvorstandsseminar an!