Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ggf. mit Besonderem Teil, insgesamt im Folgenden AGB) des Gemeinnützigen Bildungswerks des Deutschen Gewerkschaftsbundes e.V. (im Folgenden DGB Bildungswerk genannt) gelten für:
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, das DGB Bildungswerk hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn das DGB Bildungswerk in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Vertragspartners die Leistung vorbehaltlos ausführt.
Vertragspartner ist auf der einen Seite:
Gemeinnütziges Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes e.V. (kurz: DGB Bildungswerk), Franz-Rennefeld-Weg 5, 40472 Düsseldorf
eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nr. VR 5046, vom Finanzamt Düsseldorf als gemeinnützig anerkannt
sowie auf der anderen Seite die Kundin/der Kunde:
Die Veranstaltungen des DGB Bildungswerks sind für alle Personen offen und können unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft des DGB wahrgenommen werden.
Die Präsentation des Dienstes auf der Webseite, in Werbeanzeigen, Broschüren, Flyern, Katalogen, Newslettern, Rundmails, Social Media und sonstigen Werbemitteln des DGB Bildungswerks als solche stellt für sich kein bindendes Angebot des DGB Bildungswerks an Kund*innen, Nutzer*innen, Teilnehmer*innen oder Gastbelegende dar, sondern ist nur als sogenannte Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (lateinisch: invitatio ad offerendum) gedacht, ähnlich einer unverbindlichen Abbildung in einem Katalog.
Wenn Kund*innen, Nutzer*innen, Teilnehmer*innen oder Gastbelegende sich über die entsprechenden Formulare oder auf sonstige Weise für eine Veranstaltung oder Leistung des DGB Bildungswerks anmelden, so ist dies rechtlich als Angebot zu sehen.
Die Veranstaltungen in diesem Programm sind Fortbildungsveranstaltungen, die Kenntnisse für Mitglieder von Interessenvertretungen vermitteln, die nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.
Wenn die Erforderlichkeit durch den Betriebsrat festgestellt und ein Entsendungsbeschluss im Gremium gefasst worden ist, trägt der Arbeitgeber die Teilnahmegebühren sowie die Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Teilnehmer*innen, die eine Veranstaltung auf eigenen Wunsch als berufliche oder fachbezogene Weiterbildung besuchen, tragen die Kosten selbst.
Nach Eingang der Anmeldung schickt das DGB Bildungswerk eine (noch unverbindliche) Empfangsbestätigung sowie eine Vorlage zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, welches:
Danach erfolgt eine ausdrückliche Buchungsbestätigung durch das DGB Bildungswerk in Textform. Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn folgen weitere erforderliche Unterlagen und Informationen.
Bildungsveranstaltungen - Bildungsurlaube und Gewerkschaftliche Qualifizierung: Der Vertragsschluss kommt zustande mit einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks, wodurch die Anmeldung für den/die Kund*in bzw. den/die Teilnehmer*in verbindlich wird.
Nach Eingang der Anmeldung des/der Teilnehmer*in folgt eine (noch unverbindliche) Eingangsbestätigung durch das DGB Bildungswerk.
Es folgt eine ausdrückliche Einladung/Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks in Textform, sofern zutreffend verbunden mit einer Zahlungsaufforderung hinsichtlich der Kostenbeteiligung bzw. Vergütung.
Nach Eingang der Anmeldung des/der Teilnehmer*in folgt eine (noch unverbindliche) Eingangsbestätigung durch das DGB Bildungswerk.
Es folgt eine ausdrückliche Einladung/Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks in Textform, sofern zutreffend verbunden mit einer Zahlungsaufforderung hinsichtlich der Kostenbeteiligung bzw. Vergütung.
Für internationale Seminare, die im Ausland stattfinden, ist (wenn nicht anders vermerkt) eine Anmeldung spätestens drei Monate im Voraus notwendig, für alle anderen Veranstaltungen spätestens sechs Wochen vor Beginn.
Pflicht des DGB Bildungswerks:
Das Bildungswerk ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bei Bildungsveranstaltungen entsprechen die vereinbarten Leistungen der ausgeschriebenen Veranstaltung.
Pflicht der Kundin/ des Kunden:
Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise des DGB Bildungswerks zu zahlen. Dies gilt auch für die Vergütung bzw. Kostenerstattung für von Kund*innen veranlasste Leistungen und Auslagen des DGB Bildungswerks an Dritte.
Umsatzsteuer:
Das DGB Bildungswerk e.V. ist bei Veranstaltungen der Jugendhilfe entsprechend §2 Abs. 2 SGB VIII aufgrund des § 4 Nr. 25 UstG in Verbindung mit § 11 Abs. 3 und 4 SGB VIII für die Leistungen bei Jugendbelegungen berechtigt, Rechnungen umsatzsteuerbefreit auszustellen. Für regelmäßige Finanzprüfungen ist nachzuweisen, dass die Befreiungen auch nur von berechtigten Gruppen in Anspruch genommen wurden, weswegen Daten erhoben werden. Gleichzeitig fallen diese Veranstaltungen unter die Berichtspflicht des § 99 Abs. 8 SGB VIII. Für den Fall, dass der/die Kund*in eine Umsatzsteuerbefreiung aufgrund der o.g. §§ in Anspruch nehmen möchte, verpflichte er/sie sich, dem DGB Bildungswerk bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine vollständige Teilnehmendenliste zu übermitteln, die folgende Daten enthält: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Bundesland der privaten Meldeanschrift. Der/Die Kund*in versichert, dass er/sie über das Einverständnis der betroffenen Personen zur Übermittlung an das und der Datenverarbeitung- und Speicherung beim DGB Bildungswerk verfügt.
a) Es gelten die folgenden Zahlungsfristen:
b) Für Tagungszentrumsleistungen gilt außerdem: Gegenforderungen auf Sach- und Rechtsmängel und ihre Aufrechnung: Mit Gegenforderungen, die Kund*innen auf Sach- oder Rechtsmängel der Leistungen des DGB Bildungswerks stützen, dürfen Kund*innen nur gegenüber Forderungen des DGB Bildungswerks aufrechnen, soweit der zur Aufrechnung gestellte Betrag den mangelbedingten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt. Im Übrigen gilt: Die Kund*innen können nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des DGB Bildungswerks aufrechnen oder mindern.
Stornierungen sind in Textform gegenüber dem DGB Bildungswerk zu erklären.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim DGB Bildungswerk.
Etwaige gesetzliche Ansprüche und Rechte von Kund*innen bleiben unberührt.
Sofern zwischen dem DGB Bildungswerk und den Kund*innen ein Termin zur kostenfreien Stornierung des gesamten Vertrages textlich vereinbart wurde, können die Kund*innen bis zu dem vereinbarten Termin den Vertrag stornieren. Das Stornierungsrecht der Kund*innen erlischt, wenn sie nicht bis zum vereinbarten Termin ihr Recht auf Stornierung gegenüber dem DGB Bildungswerk ausüben.
Im Falle einer berechtigten Stornierung erlischt der Anspruch der Kund*innen gegenüber dem DGB Bildungswerk auf die vereinbarten Leistungen. Im Gegenzug entfällt – vorbehaltlich der Regelungen im nachfolgenden Absatz – der Anspruch des DGB Bildungswerks auf die vereinbarte Vergütung für die von der Stornierung betroffenen Leistungen; bereits erfolgte Vorauszahlungen der Kund*innen für nicht in Anspruch genommene Leistungen sind vom DGB Bildungswerk (ggf. teilweise) zurückzuerstatten.
Von dem/der Kund*in bestellte Sonderleistungen, die infolge einer Stornierung nicht unmittelbar verwendet werden können, können im vollen Umfang berechnet werden (z.B. bestellte Büffets ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn). Das Gleiche gilt, wenn vom DGB Bildungswerk bei Dritten Leistungen für eine gebuchte Veranstaltung bestellt wurden und das DGB Bildungswerk diese Leistungen des Dritten seinerseits nicht mehr kostenfrei stornieren oder kündigen kann. Im Übrigen gilt:
Komplette Absage des Seminars: Eine Absage eines Seminars durch den Gastbelegenden ist nur in textlicher Form möglich.
Diese Ausfallkosten basieren auf den vertraglich vereinbarten Kosten und der zuletzt textlich gemeldeten Personenanzahl.
Reduzierung der Personen:
Personenliste:
Bis 14 Tage vor der Veranstaltung wird dem Tagungszentrum vom Gastbelegenden eine verbindliche Personenliste zugeschickt. Erst diese ermöglicht die planungsmäßige Durchführung der Veranstaltung und dient der Berechnungsgrundlage.
Bei einer Buchung des gesamten Tagungs-/Bildungszentrums oder bei größeren Gruppen ab 73 Personen (abhängig von Bettenanzahl) einer Veranstaltungsnummer kann eine individuelle Regelung der Stornofristen und Reduzierungsmöglichkeit vereinbart werden.
Es gelten folgende allgemeine Regelungen:
Das DGB Bildungswerk kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, z. B. bei Ausfall bzw. Erkrankung einer Referentin/eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt.
Das DGB Bildungswerk kann eine Veranstaltung auch bei zu geringer Teilnehmendenzahl absagen, in diesem Fall erfolgt die Absage nicht später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung.
In allen Fällen einer Absage wird das DGB Bildungswerk die Teilnehmenden so rechtzeitig wie möglich informieren.
Wenn das DGB Bildungswerk eine Veranstaltung absagt, erstattet das DGB Bildungswerk dem/der Kund*in etwa bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren bzw. Kostenbeteiligungen. Weitergehende Ansprüche des/der Kund*in sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertretung, Angestellten, Mitarbeiter*innen oder sonstigen bei der Erfüllung behilflichen Person des DGB Bildungswerks.
a) für Bildungsveranstaltungen der Betriebsratsqualifizierung (arbeitgeberfinanziert): Das DGB Bildungswerk behält sich vor, bis eine Woche vor der Veranstaltung, sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bis zum Beginn der Veranstaltung eine Leistung zu stornieren bzw. eine Veranstaltung abzusagen. Falls möglich, wird bei einer Absage ein alternativer Termin und/oder Veranstaltungsort vereinbart. Sollte der bzw. die Kund*in zwischenzeitlich ein Zimmer bei einem Drittanbieter gebucht haben, ist er bzw. sie für die Stornierung selbst verantwortlich.
b) für alle anderen Bildungsveranstaltungen (Bildungsurlaube, Jugendbildung, Gewerkschaftliche Qualifizierung): Bei Absage durch das DGB Bildungswerk wird die entrichtete Kostenbeteiligung erstattet.
c) für Bildungs-/Tagungszentrumsleistungen:
Die vom DGB Bildungswerk eingesetzten Seminarunterlagen, Präsentationen und ggf. Software ist urheberrechtlich geschützt und darf weder ganz noch teilweise vervielfältigt oder verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Das DGB Bildungswerk behält sich alle Rechte vor.
a) für alle Leistungen:
b) für Bildungsveranstaltungen der Betriebsratsqualifizierung (arbeitgeberfinanziert):
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Veranstaltungszeiten besteht die gesetzliche Unfallversicherung über den jeweiligen Arbeitgeber. Dieser Versicherungsschutz besteht nicht während der Teilnahme an unserem freiwilligen Begleitprogramm und während der Freizeit. Das DGB Bildungswerk haftet nicht für Schäden durch sich, sowie seine gesetzlichen Vertretungen und bei der Erfüllung behilflichen Personen, sofern es sich nicht um Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit handelt oder soweit sie Verletzungen betreffen, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
c) für Tagungszentrumsleistungen - Haftung für Wertsachen:
Das DGB Bildungswerk haftet für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung von eingebrachten Wertsachen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
d) für Beherbergung:
Soweit das DGB Bildungswerk Beherbergungsleistungen (wie ein Gastwirt bzw. Hotelbetreiber) erbringt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung von Gastwirten und Hotelbetreibern (§§ 701 ff. BGB).
Das DGB Bildungswerk erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und seiner Datenschutzinformation. Mit der Teilnahme an unseren Angeboten erklärt sich der/die Teilnehmer*in bzw. der/die Gastbeleger*in damit einverstanden. Die Datenschutzinformation ist einsehbar unter Datenschutz; sie ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Bildungsveranstaltungen der Jugendbildung gelten ggf. zusätzliche besondere Bestimmungen (siehe den betreffenden Besonderen Teil dieser AGB).
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des DGB Bildungswerks in Düsseldorf.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der vertraglichen Verbindung der Parteien ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des DGB Bildungswerks in Düsseldorf, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über abweichende ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Gemeinnütziges Bildungswerk des
Deutschen Gewerkschaftsbundes e. V.
Franz-Rennefeld-Weg 5
40472 Düsseldorf
Vorsitzende: Elke Hannack
Geschäftsführerin: Claudia Meyer
Amtsgericht Düsseldorf VR 5046
USt-ID: DE 119355681
Bankverbindung: NordLB
IBAN: DE97 2505 0000 0152 0124 80
BIC: NOLADE2H
www.dgb-bildungswerk.de
Die Seminarangebote des DGB Bildungswerks stehen allen Personen offen. Eine besondere Förderung erfolgt für ehren- und hauptamtlich Aktive in der gewerkschaftlichen Jugend(bildungs)arbeit. Deshalb sind in den Seminarbeschreibungen i.d.R. zwei Beträge zur Kostenbeteiligung ausgewiesen. Der jeweils ermäßigte Betrag gilt für ehren- und hauptamtlich Aktive in der gewerkschaftlichen Jugend(bildungs)arbeit sowie – bei nicht-ausbildungsbezogenen Seminaren innerhalb Deutschlands – für Teilnehmende bis einschließlich 26 Jahre.
Für die Mehrzahl der Seminare erfolgt eine Erstattung der Fahrtkosten gemäß den in der jeweiligen Seminareinladung aufgeführten Regelungen. Bei Seminaren, für die keine Fahrtkostenerstattung vorgesehen ist, wird – sofern keine Übernahme durch Dritte erfolgt – Mitgliedern einer DGB-Gewerkschaft, die in der gewerkschaftlichen Jugendbildungsarbeit aktiv sind, ein Fahrtkostenzuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der folgenden Staffelung (einfache Entfernung zur Stadtmitte des Veranstaltungsortes):
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ausschließlich bei Nachweis tatsächlich entstandener Fahrtkosten in entsprechender Höhe. Originalbelege sind auf Anforderung vorzulegen.
Mit der Anmeldung werden die angegebenen Kontaktdaten (Postanschrift, E-Mail-Adresse) in die Verteiler der DGB-Jugend und des DGB Bildungswerks aufgenommen. Die Aufnahme dient der Zusendung von Informationen über Veranstaltungen und Aktionen der DGB-Jugend und des DGB Bildungswerks. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Während der Veranstaltungen können Fotoaufnahmen angefertigt werden. Diese Aufnahmen dürfen vom DGB Bildungswerk und der DGB-Jugend im Rahmen eigener Publikationen, im Internet sowie in sozialen Medien verwendet werden. Das DGB Bildungswerk wird ggf. über das Anmeldeformular oder während der Veranstaltung eine Zustimmung des/der Teilnehmer*in zur Verwendung der Aufnahmen gemäß § 22 KunstUrhG einholen.
Es gilt die Datenschutzinformation des DGB Bildungswerks (einsehbar unter Datenschutz). Zur Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich der Jugendbildungsarbeit muss das DGB Bildungswerk darüber hinaus folgende persönliche Daten weitergeben:
Sollten weitere Kooperationspartner oder Fördermittelgeber personenbezogene Daten erhalten, ist dies in den jeweiligen Seminarbeschreibungen mit angegeben.
Teilnehmende an Veranstaltungen der politischen Bildung beteiligen sich an den Kosten für die Bildungsmaßnahme. Für Seminare und Tagungen des DGB Bildungswerks ist von allen Teilnehmenden grundsätzlich die ausgewiesene Kostenbeteiligung zu entrichten. Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Studierende und Personen, die über ein Nettoeinkommen von bis zu 1.000 Euro verfügen, zahlen 50% der jeweiligen Kostenbeteiligung. Ermäßigungen können nur bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen – bei nicht erwerbstätigen Ehegatten ersatzweise Einkommensnachweise des Partners – und nicht durch Bescheinigung von Einkommen aus sog. Minijobs in Anspruch genommen werden. Bei Studienreisen bzw. Seminaren mit auswärtiger Übernachtung wie z.B. den Veranstaltungen „FRD“ und „EUR“ sind Ermäßigungen ausgeschlossen.
Fahrtkosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Für die An- und Abreise ist jede(r) Teilnehmende selbst verantwortlich und sie erfolgt auf seine/ihre eigene Gefahr und insoweit ist jede Haftung seitens des DGB Bildungswerks ausgeschlossen.
Kinderbetreuung wird in bestimmten Zeitenräumen angeboten. Die Kosten für Kinder von 5 -14 Jahren beinhalten Unterkunft, Verpflegung und sonstige Ausgaben. Die Höhe der Kosten ist jeweils mit ausgeschrieben. Die Kinder werden während der Seminarzeiten von ausgebildetem Personal betreut.
Die Kund*innen erwerben keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen den Kund*innen ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die Kund*innen haben keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Eine frühere Bereitstellung von Zimmern muss mit dem DGB Bildungswerk textlich vereinbart werden. Auf die zeitliche Bereitstellung der Zimmer in externen Beherbergungsbetrieben hat das DGB Bildungswerk keinen Einfluss.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer um 09:00 Uhr von den Kund*innen bzw. Teilnehmer*innen geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das DGB Bildungswerk aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises/Preisliste) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche der Kund*innen werden hierdurch nicht begründet. Auf den Zeitpunkt, zu dem die Zimmer in externen Beherbergungsbetrieben zurückgegeben werden müssen, hat das DGB Bildungswerk keinen Einfluss.
Für die Gruppen werden Seminarräume entsprechend der gebuchten Gruppengröße zur Verfügung gestellt. Diese stehen in der Regel ab einer Stunde vor geplantem Veranstaltungsbeginn, gegebenenfalls vor der ersten gebuchten Mahlzeit zu Verfügung. Ein Anspruch auf bestimmte Seminarräume besteht nicht.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen textlichen Zustimmung des DGB Bildungswerks, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit die Kund*innen nicht Verbraucher*innen sind.
Alle Ansprüche gegen das DGB Bildungswerk verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des DGB Bildungswerks beruhen.