AGBs des DGB Bildungswerk

Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen des DGB Bildungswerks (Stand 25.09.25)

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen des DGB Bildungswerks

 

1. Anwendungsbereich

  • alle vom DGB Bildungswerk angebotenen Veranstaltungen wie Seminare, Tagungen, Konferenzen und vergleichbare Veranstaltungen sowie Online-Veranstaltungen und die damit verbundenen Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Begleitprogramm (im Folgenden zusammenfassend Bildungsveranstaltungen genannt);
  • die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung und die Vermietung von Veranstaltungsräumen, sowie alle für Kund*innen erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Tagungszentrums Hattingen und Bildungszentrum Hamburg (im Folgenden zusammenfassend Tagungszentrumsleistungen genannt).

2. Vertragspartner

Gemeinnütziges Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes e.V. (kurz: DGB Bildungswerk), Franz-Rennefeld-Weg 5, 40472 Düsseldorf
eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nr. VR 5046, vom Finanzamt Düsseldorf als gemeinnützig anerkannt

  • bei Bildungsveranstaltungen der/die Anmelder*in bzw. Teilnehmer*in an einer Bildungsveranstaltung des DGB Bildungswerks (im Folgenden „Teilnehmer*in“ genannt)
  • bzw. bei Tagungszentrumsleistungen der/die Gastbeleger*in (das ist die Organisation, die das Tagungs-/Bildungszentrum bucht und die Teilnehmer*innen bzw. Gäste benennt).

3. Anmeldeprozess und Vertragsabschluss:

 
Bildungsveranstaltungen der Betriebsratsqualifizierung (arbeitgeberfinanziert): Der Vertragsschluss kommt zustande mit einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks, wodurch die Anmeldung für den/die Kund*in bzw. den/die Teilnehmer*in verbindlich wird.

Die Veranstaltungen in diesem Programm sind Fortbildungsveranstaltungen, die Kenntnisse für Mitglieder von Interessenvertretungen vermitteln, die nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.

Wenn die Erforderlichkeit durch den Betriebsrat festgestellt und ein Entsendungsbeschluss im Gremium gefasst worden ist, trägt der Arbeitgeber die Teilnahmegebühren sowie die Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Teilnehmer*innen, die eine Veranstaltung auf eigenen Wunsch als berufliche oder fachbezogene Weiterbildung besuchen, tragen die Kosten selbst.

 

Anmeldeprozess:

  • vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin bzw. Arbeitgeber auszufüllen
  • vom Arbeitgeber zu unterzeichnen
  • und anschließend an das DGB Bildungswerk zu übermitteln ist.
Bildungsveranstaltungen - Bildungsurlaube und Gewerkschaftliche Qualifizierung: Der Vertragsschluss kommt zustande mit einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks, wodurch die Anmeldung für den/die Kund*in bzw. den/die Teilnehmer*in verbindlich wird.

 

Anmeldeprozess:

Nach Eingang der Anmeldung des/der Teilnehmer*in folgt eine (noch unverbindliche) Eingangsbestätigung durch das DGB Bildungswerk.

Es folgt eine ausdrückliche Einladung/Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks in Textform, sofern zutreffend verbunden mit einer Zahlungsaufforderung hinsichtlich der Kostenbeteiligung bzw. Vergütung.

 
Bildungsveranstaltungen der Jugendbildung: Der Vertragsschluss kommt zustande mit einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks, wodurch die Anmeldung für den/die Kund*in bzw. den/die Teilnehmer*in verbindlich wird.

 

Anmeldeprozess:

Nach Eingang der Anmeldung des/der Teilnehmer*in folgt eine (noch unverbindliche) Eingangsbestätigung durch das DGB Bildungswerk.

Es folgt eine ausdrückliche Einladung/Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks in Textform, sofern zutreffend verbunden mit einer Zahlungsaufforderung hinsichtlich der Kostenbeteiligung bzw. Vergütung.

Für internationale Seminare, die im Ausland stattfinden, ist (wenn nicht anders vermerkt) eine Anmeldung spätestens drei Monate im Voraus notwendig, für alle anderen Veranstaltungen spätestens sechs Wochen vor Beginn.



Bildungs-/Tagungszentrumsleistungen (für Gastbelegende): Der Vertrag kommt zustande auf zwei möglichen Wegen:

    1. Erste Variante: Wechselseitige Unterschriften auf Vertragsdokument.
      Das DGB Bildungswerk verschickt auf Anfrage des Gastbelegenden an diesen ein formularmäßiges Vertragsdokument (Belegervertrag), das vom DGB Bildungswerk unterschrieben ist, mit einer Annahmefrist. Der Vertrag kommt zustande, wenn das vom Gastbelegenden gegengezeichnete Vertragsdokument fristgerecht beim DGB Bildungswerk wieder zugeht. Es genügt die Form einer elektronischen Kopie (z.B. PDF-Dokument).
    2. Zweite Variante: Buchungsbestätigung.
      Der Vertrag kommt zustande auf Anfrage des Gastbelegenden mit einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks in Textform, wodurch die Buchung für den Gastbelegenden verbindlich wird.

 

4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Umsatzsteuer, Veranstaltungen der Jugendhilfe, Aufrechnung

4.1. Für alle Leistungen gilt:

  • Bei Tagungszentrumsleistungen entsprechen die vereinbarten Leistungen den gebuchten Zimmern und sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen.
  • Es kann vorkommen, dass die Unterbringung in einem externen Beherbergungsbetrieb erfolgt. Am Bildungszentrum Hamburg erfolgt die Unterbringung grundsätzlich in einem externen Beherbergungsbetrieb.
  • Bei Bildungsveranstaltungen: Die Preise werden netto ausgewiesen mit dem Zusatz "zzgl. gesetzlicher MwSt.".
  • Bei Tagungszentrumsleistungen: Die vereinbarten Preise sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung und der Regelungen in dem nachfolgenden Absatz zu Veranstaltungen der Jugendhilfe Bruttopreise und verstehen sich jeweils inklusive der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Veranstaltungen der Jugendhilfe (Umsatzsteuer):

 

4.2 Zahlungsbedingungen, Zahlungsfristen / Fälligkeit:


    • Bildungsveranstaltungen der Betriebsratsqualifizierung (arbeitgeberfinanziert): Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende der Veranstaltung. Die Teilnahmegebühren und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.

    • Tagungszentrumsleistungen (für Gastbelegende): Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende der Belegung. Die Leistungen sind nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.

    • alle anderen Bildungsveranstaltungen: Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Einladung/Buchungsbestätigung. Das Zahlungsziel beträgt grundsätzlich 14 Tage. Im Einzelfall kann ein abweichendes Zahlungsziel festgelegt werden.

 

5. Stornierung durch die Kundin / den Kunden

  • Bildungsveranstaltungen der Betriebsratsqualifizierung (arbeitgeberfinanziert):
  • Eine Stornierung der Teilnahme ist bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
  • Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen fallen Stornierungskosten in Höhe von 100% der Teilnahmegebühr an.
  • Das DGB Bildungswerk ist berechtigt, nicht stornierbare Leistungen, die ihm gesondert in Rechnung gestellt werden, weiter zu berechnen (z.B. externe Hotelleistungen).

 

  • Bildungsveranstaltungen der politischen Bildung (Bildungsurlaube):
  • Bei Stornierung bis spätestens 60 Tage vor Beginn ist keine Kostenbeteiligung zu bezahlen.
  • Bei Stornierung ab 59 Tagen vor Beginn wird die volle Kostenbeteiligung fällig.
  • Abweichungen von diesen Regelungen sind bei einzelnen Veranstaltungen möglich und werden mit der Einladung zum Seminar schriftlich mitgeteilt.

 

  • Bildungsveranstaltungen in der Jugendbildung:
  • Bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Beginn ist keine Kostenbeteiligung zu bezahlen.
  • Bei Stornierung ab 29 Tagen vor Beginn ist keine Kostenbeteiligung zu bezahlen, allerdings wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, deren Höhe in der Einladung/Buchungsbestätigung mitgeteilt wird.
  • Bei Nichterscheinen ohne Absage oder einer Absage innerhalb von fünf Tagen vor dem Seminar kann das DGB Bildungswerk zusätzlich die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
  • Eine Stornierung oder Umbuchung von Fahrkosten, die durch das DGB Bildungswerk finanziert sind, ist gegen eine Gebühr von 45 Euro möglich.
  • Bei Veranstaltungen, die im Ausland stattfinden, kann das DGB Bildungswerk, unabhängig vom Termin der Absage, der absagenden Person tatsächlich entstandene Kosten für Flugstornierungen etc. in Rechnung stellen.
  • Abweichungen von diesen Regelungen sind bei einzelnen Veranstaltungen möglich und werden mit der Einladung zum Seminar schriftlich mitgeteilt.
  • Tagungszentrumsleistungen (für Gastbelegende):

    Komplette Absage des Seminars: Eine Absage eines Seminars durch den Gastbelegenden ist nur in textlicher Form möglich.

    • Bis 28 Tage vor der Veranstaltung ist eine kostenfreie Absage möglich.
    • Bis 21 Tage vor der Veranstaltung fallen 60% des gebuchten Volumens als Ausfallrechnung an.
    • Bis 15 Tage vor der Veranstaltung fallen 80% des gebuchten Volumens als Ausfallrechnung an.
    • Ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung fallen 100% gebuchten Volumens als Ausfallrechnung an.

    Diese Ausfallkosten basieren auf den vertraglich vereinbarten Kosten und der zuletzt textlich gemeldeten Personenanzahl.

    Reduzierung der Personen:

    • Eine Reduzierung der Personen durch den Gastbelegenden ist nur in textlicher Form möglich.
    • Bis 28 Tage vor der Veranstaltung ist eine Reduzierung ohne jede Einschränkung möglich.
    • Vom 27. Tag bis zum 15. Tag vor der Veranstaltung ist eine Reduzierung von bis zu 40% der vertraglich vereinbarten Personen möglich und es erfolgt eine dementsprechende Preisanpassung.
    • Ab dem 14. Tag ist eine weitere Reduzierung in der Regel nicht mehr möglich und es werden 100% des gebuchten Volumens berechnet.

    Personenliste:

    Bis 14 Tage vor der Veranstaltung wird dem Tagungszentrum vom Gastbelegenden eine verbindliche Personenliste zugeschickt. Erst diese ermöglicht die planungsmäßige Durchführung der Veranstaltung und dient der Berechnungsgrundlage.

    Bei einer Buchung des gesamten Tagungs-/Bildungszentrums oder bei größeren Gruppen ab 73 Personen (abhängig von Bettenanzahl) einer Veranstaltungsnummer kann eine individuelle Regelung der Stornofristen und Reduzierungsmöglichkeit vereinbart werden.

 

6. Stornierung durch das DGB Bildungswerk, Absage von Veranstaltungen, Änderungsvorbehalt

 

Im Besonderen gilt:

  1. Sofern ein kostenfreies Recht der Kund*innen auf Stornierung bis zu einem bestimmten Termin textlich vereinbart wurde, ist das DGB Bildungswerk in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, den Vertrag zu stornieren, wenn Anfragen anderer Kund*innen nach den vertraglich gebuchten Tagungsräumen/Zimmern vorliegen und die Kund*innen auf Rückfrage des DGB Bildungswerks auf ihr Recht zur Stornierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen verzichten.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom DGB Bildungswerk gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das DGB Bildungswerk ebenfalls zur Stornierung des Vertrages berechtigt.
  3. Ferner ist das DGB Bildungswerk berechtigt, den Vertrag zu stornieren, falls höhere Gewalt oder andere auch bei angemessener Sorgfalt nicht vorhersehbare und vom DGB Bildungswerk nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  4. Das DGB Bildungswerk ist zur Kündigung eines Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person der Kund*innen oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das DGB Bildungswerk begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des DGB Bildungswerks in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des DGB Bildungswerks zuzurechnen ist.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des DGB Bildungswerks entsteht kein Anspruch der Kund*innen auf Schadensersatz.

 

7. Urheberschutz und Schäden (bei Bildungsveranstaltungen)

 

8. Haftung des DGB Bildungswerks

  1. Das DGB Bildungswerk haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden der Kund*innen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des DGB Bildungswerks oder seiner bei der Erfüllung behilflichen Personen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Im Übrigen ist die Haftung des DGB Bildungswerks gegenüber Kund*innen für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer vom DGB Bildungswerk übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:
    • Für leicht oder einfach fahrlässig verursachte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet das DGB Bildungswerk nur beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des DGB Bildungswerks für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    • Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
  3. Sofern aufgrund gesetzlicher Haftungsbegrenzungen (z. B. § 702 BGB) eine weitergehende Haftungsbegrenzung als in Ziff. 8.a)2. dieser AGB vorgesehen ist, geht diese gesetzliche Haftungsbegrenzung der Regelung in Ziff. 8.a)2. vor.

 

9. Datenschutz

 

10. Erfüllungs- und Zahlungsort

 

11. Rechtswahl

 

12. Schlussbestimmungen

 

13. Gerichtsstand

Gemeinnütziges Bildungswerk des
Deutschen Gewerkschaftsbundes e. V.
Franz-Rennefeld-Weg 5
40472 Düsseldorf
Vorsitzende: Elke Hannack
Geschäftsführerin: Claudia Meyer
Amtsgericht Düsseldorf VR 5046
USt-ID: DE 119355681
Bankverbindung: NordLB
IBAN: DE97 2505 0000 0152 0124 80
BIC: NOLADE2H
www.dgb-bildungswerk.de

 

II. Besondere Bedingungen für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der Jugendbildung

 

1. Kostenbeteiligung

 

2. Fahrtkosten

  • bis 100 km kein Zuschuss
  • bis 200 km 25 Euro
  • bis 400 km 50 Euro
  • bis 600 km 75 Euro
  • über 600 km 100 Euro

 

3. Nutzung von Verteilern/Fotos

 

4. Datenweitergabe (Anmeldedaten)

  • Da die betreffenden Veranstaltungen durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert werden, werden an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die DGB Jugend als zuständige Zentralstelle folgende Daten weitergegeben:
    • Vorname, Name, Adresse, Alter, Geschlecht, Aktivität im Bereich der Jugendhilfe, Anwesenheitszeiten
  • So Veranstaltungen in externen Einrichtungen stattfinden, an die jeweilige Einrichtung:
    • Vorname, Name, Adresse, Alter, Geschlecht, Ernährungsbesonderheiten, An- und Abreisezeiten

 

III. Besondere Bedingungen für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der Politischen Erwachsenenbildung

 

1. Kostenbeteiligung und ihre Ermäßigung

 

2. Fahrtkosten

 

3. Seminare mit Kinderbetreuung

 

IV. Besondere Bedingungen für Bildungs- und Tagungszentrumsleistungen

 

1. Zimmerbereitstellung und -übergabe

 

2. Zimmerrückgabe

 

3. Seminarräume

 

4. Unter- oder Weitervermietung

 

5. Verjährung