In unserer leistungsorientierten Gesellschaft nehmen Suchterkrankungen stetig zu. Am Arbeitsplatz werden Suchtprobleme oft verschwiegen, was meist zu Hilflosigkeit im Umgang mit Betroffenen führt.
Führungskräfte und Betriebsräte sind gefordert, Warnsignale zu erkennen und Wege aus der Sucht aufzuzeigen. Betriebliche Suchtpräventionsprogramme, eingebettet in Betriebsvereinbarungen, gewinnen daher immer mehr an Bedeutung. Mit gezielten Interventionsverfahren helfen sie, Suchterkrankungen am Arbeitsplatz zu bewältigen.
Als Betriebsrat kannst du eine aktive Rolle in der betrieblichen Suchtprävention und -beratung einnehmen und so die Interessen der Beschäftigten bestmöglich vertreten.