Die angemessene Vergütung von Betriebsräten führt immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Betriebsparteien. Nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes führen Betriebsratsmitglieder „ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt“. Die Vergütung der Betriebsratstätigkeit erfolgt daher nach dem sogenannten Lohnausfallprinzip. In der Praxis bereitet die Anwendung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere vor dem Hintergrund des gesetzlichen Bevorzugungs- und Benachteiligungsverbots, jedoch vielfach Schwierigkeiten. Wir werden uns in dem Seminar ausführlich mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Vergütungssystem für Betriebsräte und der Ermittlung der richtigen Betriebsratsvergütung auseinandersetzen. Ebenfalls erarbeiten wir mit dir, wie der Prozess der Betriebsratsvergütung im Betrieb ausgestaltet werden und wie eine entsprechende Regelung aussehen kann.