Vom 1. März bis zum 31. Mai 2026 werden neue Gremien gewählt. Das Wahlverfahren ist komplex. Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind sowohl im Regelwahlverfahren als auch beim vereinfachten Wahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In Seminar werden Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereitet. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte” Wahlvorstandsmitglieder erneut mit den aktuellen Entscheidungen und den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.