Um die Kolleg*innen zu schützen und sicher verhandeln zu können, ist es entscheidend, dass der Betriebsrat seine rechtlichen Handlungsfelder genau kennt. Der § 87 BetrVG ist dabei von zentraler Bedeutung. Er ermöglicht es dem Betriebsrat, sich aktiv für die Interessen der Beschäftigten einzusetzen und den Arbeitsalltag mitzugestalten. In den Bereichen der Mitbestimmung kann der Betriebsrat Betriebsvereinbarungen abschließen, die direkte Regelungen zu Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Urlaub, Homeoffice / mobilem Arbeiten, Kurzarbeit oder Digitalisierung ermöglichen. Diese Themen sind Kernthemen des Seminars. Da eine Einigung nicht immer einfach ist, wird auch das Instrument der „Einigungsstelle“ vorgestellt und im Rahmen des Seminars praktisch erprobt.