Ihr wollt als Betriebsrat die Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen mitgestalten? Ihr habt erste Erfahrungen in der Umsetzung gesammelt oder steckt gerade im Prozess fest? Für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung gibt das Arbeitsschutzgesetz den Rahmen vor. Als Betriebsrat seid ihr aber mit im Boot und gestaltet die Gefährdungsbeurteilung aktiv mit! Dieser Praxis-Workshop bietet dir die Möglichkeit, eine eigene Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen zu entwickeln oder anzupassen. Dabei tauschst du Erfahrungen mit Kolleg*innen aus anderen Betrieben und Branchen aus. Wir zeigen dir, wo in der praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung die „Fallstricke“ liegen. Mit hilfreichen Tipps erhältst du das Rüstzeug für eine sichere Umsetzung in die betriebliche Praxis. Ein zentraler Schwerpunkt des Workshops ist die Entwicklung von Betriebsvereinbarungen, die die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Betrieb konkret regeln. Ihr erfahrt, wie ihr Eckpunkte für eine solche Vereinbarung festlegt, rechtliche Vorgaben berücksichtigt und den Arbeitgeber zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen verpflichtet. Betriebsvereinbarungen sind ein starkes Instrument des Betriebsrats, um klare Standards für Prävention und Entlastung zu schaffen und die Durchführung von vereinbarten Maßnahmen zu sichern.