Verbindliche Regelungen für den Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz haben einen entscheidenden Vorteil: alle betrieblichen Akteur*innen wissen bei Auffälligkeiten mit Suchtbezug, was wann von wem zu tun ist. Diese Zuständigkeiten werden in der Regel in Betriebsvereinbarungen in Form von Stufenplänen verbindlich festgelegt. Im dritten Teil deiner Ausbildung zur/m betrieblichen Suchtberater*in werden einzelne Betriebsvereinbarungen sowie Stufenpläne mit ihren wichtigsten Elementen vorgestellt und diskutiert. Du lernst die wichtigsten rechtlichen Grundlagen kennen. Anhand praktischer Beispiele erfährst du, wie ein Interventionsverfahren praktisch abläuft. Wir zeigen dir die wichtigsten Elemente betrieblicher Suchtpräventionsprogramme. Darüber hinaus erfährst du, warum die Verzahnung mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement wichtig ist. Ein weiterer wichtiger Baustein ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit: Im Seminar erprobst du verschiedene Aktionen, Projekte und Kampagnen.