Betriebsrat gründen in 6 Schritten – dein Leitfaden

Von: DGB Bildungswerk Veröffentlicht am: 11.12.2025

Gemeinsam seid ihr stark: Ein Betriebsrat bedeutet nicht nur mehr Rechte auf dem Papier, sondern auch bessere Arbeitsbedingungen im Alltag. Löhne, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz – all das könnt ihr aktiv mitgestalten, wenn ihr euch zusammenschließt. Den ersten Schritt könnt ihr sofort gehen. 

Oft haben wir das Gefühl, im eigenen Betrieb geht nicht alles fair zu. Gründe, sich zur Wahl zu stellen oder einen Betriebsrat zu gründen, sind vielfältig: 
  

  • Verlagerung des Betriebs oder drohende Krise 
  • Einführung von Zielvereinbarungen oder Leistungsentlohnung 
  • Willkürlich geänderte Dienstpläne 
  • Mängel beim Arbeits- und Gesundheitsschutz 
  • Häufige Abmahnungen 
  • Überwachung durch Kameras 

Bei all diesen Fragen hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht.  

Mit einem Betriebsrat hast du eine starke Stimme im Betrieb – und die Sicherheit, dass eure Interessen nicht unter den Tisch fallen. In Betrieben mit Betriebsrat sind Arbeitsbedingungen oft besser, die Löhne höher und die Arbeit sicherer und gesünder. 
(Quelle: Hans Böckler Stiftung) 

 Im Folgenden findest du sechs Schritte, die dir zeigen, wie du eine Betriebsratswahl einleitest und erfolgreich durchführst. 

Schritt 1: Wer kann einen Betriebsrat gründen?

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer*innen einen Betriebsrat gründen.  

Ein Betriebsrat kann gegründet werden, wenn in eurem Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte arbeiten, von denen mindestens drei auch wählbar sind 

Es reichen also schon drei Kolleg*innen, die gemeinsam die Initiative ergreifen und eine Betriebsversammlung einberufen. 

 Wichtig: Der Arbeitgeber darf die Gründung weder verbieten noch behindern. Seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 genießen Beschäftigte, die eine Wahl vorbereiten, sogar besonderen Kündigungsschutz. 

Schritt 2: Wie organisiere ich eine Betriebsratswahl?

Drei wahlberechtigte Kolleg*innen laden zu einer Betriebsversammlung ein und machen Vorschläge zur Zusammensetzung des Wahlvorstandes. Die Mehrheit der anwesenden Kolleg*innen kann den Wahlvorstand nun wählen. 

Der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei Personen. Er muss aber immer aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Sollte es nicht gelingen, ihn in der Versammlung zu bestimmen, kann das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand einsetzen. Gibt es schon einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, kann dieser helfen und den Wahlvorstand bestimmen. Auch Gewerkschaften dürfen eine Wahlversammlung einberufen und unterstützen euch bei der Vorbereitung.  

Tipp: Spreche dich anfangs mit wenigen vertrauenswürdigen Kolleg*innen ab und halte die Pläne zunächst vertraulich. Manche Arbeitgeber reagieren empfindlich. Sobald die Einladung zur Wahlversammlung offiziell aushängt, seid ihr jedoch gesetzlich geschützt. Melde dich bei uns. Wir beraten dich vertraulich, damit die Betriebsratsgründung von Anfang an gelingt. 

Schritt 3: Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer*innen ab 16 Jahren, egal ob Vollzeit, Teilzeit, befristet beschäftigt oder in Ausbildung. Auch Kolleg*innen in Elternzeit, im Krankenstand oder im Homeoffice zählen dazu. 

Leiharbeitnehmer*innen dürfen mitwählen, wenn sie voraussichtlich länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind. 

Nicht wahlberechtigt sind leitende Angestellte, die z. B. Einstellungen oder Entlassungen selbst vornehmen oder Prokura haben. 

Schritt 4: Wer kann kandidieren? 

Kandidieren dürfen alle Beschäftigten, die: 

  • mindestens 18 Jahre alt sind 
  • seit mindestens 6 Monaten im Betrieb arbeiten (oder von Beginn an, wenn der Betrieb jünger ist). 

Leiharbeitnehmer*innen dürfen zwar mit wählen, aber nicht kandidieren. 

Hab Mut, dich selbst aufstellen zu lassen! Ein Betriebsrat braucht mehrere Mitglieder. Gemeinsam mit anderen übernimmst du Verantwortung und machst die Interessen deiner Kolleg*innen stark.  
 

Tipp: Du musst diesen Weg nicht allein gehen. Wir als DGB Bildungswerk unterstützen dich mit Beratung und Seminaren – von den Grundlagen der Betriebsratsarbeit bis hin zu speziellen Themen. So bist du gut vorbereitet und kannst dein Mandat von Anfang an sicher und wirksam ausüben. 

Schritt 5: Wann kann man einen Betriebsrat gründen?

Eine erstmalige Wahl ist jederzeit möglich – es gibt keine festen Fristen. 

Die regulären Betriebsratswahlen finden zwar alle vier Jahre zwischen März und Mai statt (nächstes Mal 2026), aber wenn ihr jetzt handeln wollt, könnt ihr sofort starten. Eure Amtszeit wird dann bis zum nächsten regulären Wahlturnus angepasst. 

Schritt 6: Wie läuft die Wahl ab? 

Es gibt zwei Wahlverfahren: 

  • Vereinfachtes Verfahren: für Betriebe mit 5–100 Beschäftigten. In zwei Versammlungen wird erst der Wahlvorstand, dann der Betriebsrat gewählt – schnell und unkompliziert. 
  • Vereinfachtes Verfahren per Vereinbarung: Betriebe mit 101–200 Beschäftigten können sich darauf einigen. 
  • Normales Verfahren: ab 201 Beschäftigten, mit mehr Fristen und formalen Schritten (Wählerlisten, Wahlausschreiben, Briefwahl usw.). 

Am Ende wird geheim und frei gewählt.  

Die Zahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der Größe des Betriebs ab: z. B. 1 Mitglied bei 5–20 Beschäftigten, 3 Mitglieder bei 21–50, 5 Mitglieder bei 51–100 usw.  

Tipp: Wenn du mehr Details zu den Wahlverfahren brauchst – etwa zu Fristen, Abläufen oder Formvorschriften – findest du hier eine ausführliche Übersicht: Betriebsratswahl: Ablauf und Verfahren. 

Nach der Wahl: Unterstützung für den neuen Betriebsrat

Herzlichen Glückwunsch – ihr habt euren Betriebsrat gewählt!  

Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit: Ihr vertretet die Interessen eurer Kolleg*innen, habt Mitbestimmungsrechte bei vielen Themen und genießt besonderen Kündigungsschutz. 

Tipp: Damit ihr stark starten könnt, gibt es praxisnahe Weiterbildungen für Betriebsräte – zu Arbeitsrecht, Wirtschaftskompetenz, Kommunikation und vielem mehr. So könnt ihr selbstbewusst auftreten und die Zukunft eures Betriebs aktiv mitgestalten. 

 

Ein Betriebsrat lohnt sich. Er stärkt eure Position, sorgt für faire Arbeitsbedingungen und gibt euch Mitspracherecht. Und das Wichtigste: Ihr seid nicht allein. Mit Mut, Zusammenhalt und dem richtigen Wissen könnt ihr viel bewegen. 

Also: Fang an. Gemeinsam macht ihr euren Betrieb besser. 

Beratung zur Betriebsratsgründung 

Dein erster Schritt – wir begleiten dich

Die Gründung eines Betriebsrats ist ein mutiger Schritt. Viele Beschäftigte haben Fragen: Wie fange ich an? Welche Rechte habe ich? Was muss ich beachten? Damit du dich von Anfang an sicher fühlst, stehen wir dir zur Seite. 

Unsere Unterstützung für dich

  • Vertrauliche Beratung 
    Wir hören zu, beantworten deine Fragen und geben dir Orientierung. Deine Anfrage bleibt vertraulich. 
  • Individuelle Begleitung 
    Jeder Betrieb ist anders. Wir besprechen mit dir, welche Vorgehensweise bei euch passt und wo du rechtliche Sicherheit brauchst. Auch wenn der Prozess zwischendurch hakt, wir stehen an deiner Seite. 
  • Seminare und Schulungen 
    Von den Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes bis zu praxisnahen Tipps: Unsere Seminare machen dich fit für die ersten Schritte im Betriebsrat und die erfolgreiche Arbeit im Gremium. 
  • Praxiswissen aus erster Hand 
    Wir bringen Erfahrung aus vielen Gründungsprozessen mit. Du profitierst von diesem Wissen und vermeidest typische Stolperfallen. 

So erreichst du uns

Du kannst dich jederzeit an uns wenden – ob du ganz am Anfang stehst oder schon konkrete Schritte unternommen hast. 

Altun Jenner 
altun.jenner@dgb-bildungswerk.de 
+49 (0) 40 606706-13 

 Mit uns hast du einen kompetenten Partner an deiner Seite. Wir begleiten dich durch die ersten Schritte und geben dir das nötige Wissen, damit eure Betriebsratsgründung gelingt. Melde dich – wir unterstützen dich gern. 

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