Jetzt informieren und die Gesundheit deiner Kolleg*innen fördern!
Als Betriebsrat bist du Anlaufstelle, wenn Kolleg*innen auf Missstände im Betrieb hinweisen. Eine Gefährdungsanzeige ist dafür ein besonders wichtiges Instrument: Beschäftigte dokumentieren damit Überlastung oder Gefährdungen am Arbeitsplatz. Für dich als Betriebsrat ist sie die Grundlage, Beschwerden nachzugehen und den Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen.
Mit einer Gefährdungsanzeige machen Beschäftigte den Arbeitgeber auf unzureichende Arbeitsbedingungen aufmerksam. Das können sein:
Die Anzeige hat zwei Funktionen:
Es gibt keine gesetzliche Form, aber in der Praxis sollte sie mindestens enthalten:
Die Anzeige sollte unterschrieben und dem Arbeitgeber nachweislich übergeben werden – am besten per Einschreiben oder persönlich mit Zeug*in. Sinnvoll ist es, auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin einzubeziehen.
Mach Gefährdungsanzeigen im Betrieb bekannt – viele Kolleg*innen wissen gar nicht, dass sie dieses Mittel haben. Wenn du als Betriebsrat dazu informierst und eine einfache Vorlage bereitstellst, steigt die Bereitschaft, Probleme klar zu benennen.
Die Gefährdungsanzeige ist ein starkes Mittel, um Überlastungen sichtbar zu machen und den Arbeitgeber zum Handeln zu bringen. Für dich als Betriebsrat ist sie ein Hebel, um Mitbestimmungsrechte zu nutzen und den Gesundheitsschutz im Betrieb durchzusetzen.
Und wichtig: Du musst diesen Weg nicht allein gehen. Melde dich im DGB Bildungswerk, um zu erfahren, wie du Gefährdungsanzeigen im Gremium richtig bearbeitest oder welche rechtlichen Möglichkeiten du hast. Wir beraten dich vertraulich und unterstützen dich mit passenden Seminaren zu Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Als Betriebsrat bist du oft die erste Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Fragen deiner Kolleg*innen. Außerdem gehört es zu deinen Aufgaben, darüber zu wachen, dass geltende Gesetze eingehalten werden. Damit du Fragen kompetent beantworten und ...
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01.10.2024
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*inkl. Verpflegung und Unterkunft **mögliche Ermäßigungen können den AGB entnommen werden
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